Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeines
Für alle Rechtsgeschäfte von Party Piniata, Inh. Christian Palme, Am Ammelbach 3/2, 78078 Kappel, insbesondere solche über Lieferungen und Leistungen, gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Haftungsvereinbarungen des Kunden („Mieter“) werden nicht anerkannt.
Party Piniata haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch eine unsachgemäße Benutzung des Spielgeräts oder der Aufbaumaterialien („Mietobjekt“) entstehen.
Rechte & Pflichten des Mieters
Der Mieter hat während der Mietdauer die Sorge zu tragen, dass bei Auf- und Abbau sowie bei der Benutzung des Mietobjekts Personen- und Sachschäden nicht eintreten können.
Der Mieter trägt ab Gefahrübergang (Lieferung oder Abholung) die alleinige Aufsichtspflicht für aufsichtspflichtige Personen. Der Mieter wird auf den Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung hingewiesen. Party Piniata ist von der Aufsichtspflicht über das Mietobjekt ab Gefahrübergang auf den Mieter befreit.
Ab Gefahrübergang haftet der Kunde für Verunreinigungen, Beschädigungen oder Diebstahl am Mietobjekt.
Der Mieter verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Veranstaltungsort bzw. Aufbauort des Mietobjekts zum Auf- und Abbau und Nutzen geeignet sind.
Der Mieter verpflichtet sich, die Haftungsvereinbarung, die Nutzungsbedingungen und die Anleitung zum Auf- und Abbau zu lesen.
Beschädigungen am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich Party Piniata anzuzeigen. Nach Feststellung von Beschädigungen, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen, darf das Mietobjekt nicht mehr betrieben werden. Für Missachtung des Verbots haftet Party Piniata nicht.
Sofern Aufbau und/oder Lieferung vereinbart wurde, stellt der Mieter sicher, dass
der Abladeort zum Be- und Entladen geeignet ist;
der Veranstaltungsort bzw. Aufbauort nicht unverhältnismäßig weit vom Abladeplatz entfernt ist. Eine Unverhältnismäßigkeit besteht bspw., aber nicht abschließend dann, wenn Zufahrten/Zugänge nicht ausreichend breit oder lang genug sind oder mehrere Stockwerke oder unwegsames Gelände überwunden werden muss;
der Auf- und Abbauort für das Mietobjekt geeignet ist. Eine Geeignetheit des Ortes liegt insbesondere, aber nicht abschließend dann vor, wenn die Fläche weitläufig, flach und ohne spitze Gegenstände ist.
Ist ein Aufbau und/oder Lieferung trotz Vereinbarung aus Gründen, die in der Sphäre des Mieters liegen nicht möglich, behält sich Party Piniata das Recht vor, eine Pauschale i.H.v. 50% des vereinbarten Mietzinses zu erheben.
Der Mieter hat den eigenständigen Aufbau und Betrieb des Mietobjekts ordnungsgemäß anhand der ihm ausgehändigten Auf- und Abbauanleitung vorzunehmen.
Im Bedarfsfalle kann eine Verankerung mit Erdnägeln (bspw. Häring, Schrauben/Dübel) erforderlich sein. Sollten durch eine fehlende oder fehlerhafte Verwendung von Befestigungsgegenständigen Schäden am Mietobjekt entstehen, trägt der Mieter die Kosten für die Schäden, die durch die fehlende oder fehlerhafte Befestigung im Boden entstehen.
Bei allen aufblasbaren Mietobjekten und sonstigen elektrischen Geräten wird jeweils ein Stromanschluss (230 Volt / 16 A) benötigt. Entstehende Anschlusskosten, Stromkosten und/oder Wasserkosten trägt der Mieter.
Der Mieter hat die Nutzung der aufblasbaren Mietobjekte bei einer Windstärke ab 6 oder bei Regen während seiner Veranstaltung zu untersagen. Party Piniata haftet nicht für Personen- oder Sachschäden.
Nach dem Betrieb sind die Mietobjekte zu reinigen, zu trocknen und sorgfältig gemäß der Auf- und Abbauanleitung zu verpacken. Werden Mietobjekt unsachgemäß verpackt, nicht gereinigt oder getrocknet, hat der Mieter eine Pauschale i.H.v. 75 Euro (zzgl. 19% MwSt.) zu zahlen.
Erfolgt die Rückgabe verspätet, berechnet Party Piniata für jeden verspäteten Tag 50% des Mietpreises für einen Tag. „Tag“ ist eine Lieferung oder eine Abholmöglichkeit bis spätestens 20 Uhr. Entgeht Party Piniata aufgrund der Verspätung ein Gewinn oder hat Party Piniata eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen, werden diese Kosten dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt.
Entstehen aufgrund unsachgemäßer Benutzung durch den Mieter Verunreinigungen, Schäden oder muss das Mietobjekt ersatzbeschafft werden, trägt der Mieter die Kosten für Reinigung, Reparatur oder Ersatzbeschaffung.
Eine Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung des Mietobjekts an Dritte ist unzulässig.
Rechte & Pflichten von Party Piniata (Vermieter)
Party Piniata verpflichtet sich,
das Mietobjekt rechtzeitig zur Verfügung zu stellen bzw. zu liefern und
während der Mietzeit dem Mieter das Mietobjekt uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen (vorbehaltlich Ziff. II. 12 dieser AGB).
Party Piniata trägt keine dem Mieter für die Planung, Auf- und Abbau sowie für die Durchführung seiner Veranstaltung entstehenden Kosten (bspw. Ordnungsgeld, GEMA-Gebühren, sonstige Kosten). Ferner ist Party Piniata nicht für die Veranstaltung verantwortlich. Die Leistungserbringung von Party Piniata beschränkt sich auf die in der Auftragsbestätigung genannten Leistungen.
Party Piniata ist nicht für die Geeignetheitsprüfung der Be- und Entladefläche, der Auf- und Abbaufläche sowie für den Veranstaltungsort verantwortlich.
Party Piniata haftet für Personen- oder Sachschäden nur, wenn Party Piniata vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Wurde eine Lieferung mit Aufbau durch Party Piniata vereinbart, stellt der Mieter Party Piniata ab Unterzeichnung der Auftragsbestätigung von Personen- oder Sachschäden frei, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Party Piniata verursacht worden sind.
Party Piniata bleibt das Recht vorbehalten, Teilleistungen vorzunehmen.
Party Piniata behält sich das Recht vor, Ansprüche gegen den Mieter an Dritte abzutreten.
Angebote und Vertragsabschluss
Alle unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich.
Mit Auftragserteilung werden den AGB und den Zahlungsmodalitäten zugestimmt.
Party Piniata haftet nicht für verspätete Lieferung; dem Mieter steht kein Schadensersatz gegen Party Piniata zu.
Mängel, Gewährleistung, Haftung
Der Mieter hat das Mietobjekt bei Gefahrübergang unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Etwaige festgestellte Mängel sind Party Piniata unverzüglich anzuzeigen. Erstattet der Mieter bei Party Piniata nicht unverzüglich eine Mängelanzeige, entfällt das Gewährleistungsrecht.
Die Gewährleistungsfrist beginnt an dem Tage des Gefahrübergangs und läuft 1 Jahr.
Party Piniata haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch einen nicht angezeigten Mangel am Mietobjekt entstehen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für von Party Piniata vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Mängel.
Natürliche Abnutzung am Mietobjekt ist kein Mangel.
Nimmt der Mieter Veränderungen an dem Mietobjekt, den Einbau von Zusatzeinrichtungen, die Verbindung des Mietobjekts mit anderen Geräten oder Vorrichtungen oder eigene Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten durch eigene Mitarbeiter oder von Party Piniata nicht autorisierte Dritte vor, entfällt jegliche Gewährleistung.
Der Mieter ist nach der Übernahme des Mietobjekts in vollem Umfang für dieses verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden oder Unfälle. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten und bei Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Party Piniata haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das Nichtstattfinden oder das Nichtrichtigfunktionieren von Veranstaltungen oder Geräten verschuldet wurden.
Preise und Zahlungsmodalitäten
Die von uns angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise in Euro (inkl. 19% MwSt.), sofern nicht anders angegeben. Unabhängig davon, ob Party Piniata als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist (§ 19 UStG).
Rechnungen werden bei Lieferung oder Abholung sofort fällig.
Der Mieter hat bei Lieferung oder Abholung eine Kaution i.H.v. 30% des Gesamtmietzinses zu hinterlegen. Auf- und Abrundungen auf den nächsten Euro im 10-Euro-Schritt behält sich Party Piniata vor.
Die Aufrechnung des Mieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Rücktritt vom Vertrag
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und hat mit Zugangsnachweis zu erfolgen.
Der Rücktritt ist bis 15 Tage vor Lieferung oder Abholung kostenfrei.
Wird der Rücktritt danach mitgeteilt, hat der Mieter eine Stornierungsgebühr zu zahlen:
von 14 – 10 Tagen i.H.v. 30% des Mietpreises;
von 10 – 3 Tagen i.H.v. 50% des Mietpreises;
ab 3 Tagen i.H.v. 100% des Mietpreises.
Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen unverändert. Die unwirksame Regelung ist durch eine andere, gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Bestimmung am nächsten kommt.
Niedereschach, den 16. Juni 2026
